[Handbuch Markenanmeldung im Ausland, Teil 2] IP-Schutzstrategien für CEOs
Für K-Marken vor dem Schritt ins Ausland: reale Fälle von Markengrabbing, Strategien für sicheres Wachstum und wie Sie besetzte Marken am wirksamsten zurückholen.

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- Warum aufstrebende Marken ihre Markenanmeldung im Ausland früh vorbereiten sollten
- 1. Warum IP-Schutz zählt: reale Fälle von Markengrabbing bei K-Marken
- 2. Markenschutz im Ausland: Was CEOs wissen müssen – Leitfaden für Beauty- und Modemarken
- 3. Markengrabbing im Ausland entschlossen bekämpfen: das KOIPA-Förderprogramm und Tipps für eine einfachere Vorbereitung
Warum aufstrebende Marken ihre Markenanmeldung im Ausland früh vorbereiten sollten
Laut der K-BPI-Studie 2024 sind 77,8 % der Marken, die in 234 Branchen – zusammen rund 71 % des koreanischen BIP – auf Platz 1 liegen, bereits international aktiv oder haben im Ausland erheblichen Einfluss. Der Schritt ins Ausland ist heute keine Option mehr, sondern Pflicht.
Mit dem wachsenden weltweiten Einfluss koreanischer Kultur wie K-Content, K-Pop und K-Food rückt auch der Markenschutz stärker in den Fokus. Den Schutz Ihrer Marken (IP) im Ausland sollten Sie nicht als bloße Rechtsformalität sehen, sondern als Kernstrategie: Er bewahrt den Markenwert, sorgt für ein einheitliches Markenerlebnis und stärkt so das Vertrauen der Kunden.
Laut der Korea Intellectual Property Protection Agency (KOIPA) haben sich Dritte in China bislang insgesamt 17.514 Marken koreanischer Unternehmen unrechtmäßig gesichert, besonders häufig in den Bereichen Kosmetik, Elektronik, Bekleidung, Franchise und Lebensmittel. Im Visier stehen vor allem junge Marken, die im eigenen Onlineshop und auf E-Commerce-Plattformen schnell wachsen – frühzeitiges Handeln ist daher unverzichtbar.
In diesem Beitrag analysieren wir Fälle von Markengrabbing im Ausland, mit denen K-Marken zu kämpfen haben, und stellen praktische Strategien vor, mit denen Sie Ihre Marke bei der internationalen Expansion sicher schützen.
Das erwartet Sie in diesem Beitrag
1. Warum IP-Schutz zählt: reale Fälle von Markengrabbing bei K-Marken
2. Markenschutz im Ausland: Was CEOs wissen müssen – Leitfaden für Beauty- und Modemarken
3. Markengrabbing im Ausland entschlossen bekämpfen: das KOIPA-Förderprogramm und Tipps für eine einfachere Vorbereitung
1. Warum IP-Schutz zählt: reale Fälle von Markengrabbing bei K-Marken

Laut einer aktuellen Analyse des koreanischen Amts für geistiges Eigentum haben sich Dritte in den letzten vier Jahren in China und Südostasien (Vietnam, Thailand, Indonesien) immer häufiger Marken koreanischer Unternehmen gesichert. Auf junge und aufstrebende Marken entfielen 81,8 % aller Schadensfälle, und in 69,5 % der Fälle wurde die identische Marke in derselben Branche besetzt. Nach Regionen betrachtet entfielen 56,3 % auf China. In 27,4 % der Fälle wurden zudem ähnliche Marken in anderen Branchen verwendet – das Risiko breitet sich aus.
Gerade in China sind skrupellose Markenbroker besonders aktiv, und koreanische Marken trifft es dort am härtesten.
Was Markengrabbing im Ausland ist und welche Formen es gibt
In China werden Marken auf vielfältige Weise besetzt. Wenn Unternehmen es bemerken, sind rechtliche Schritte oft schon schwierig oder teuer. Die drei typischen Formen von Markengrabbing im Ausland sind 1) identische Marken 2) ähnliche Marken 3) Besetzung in anderen Warenklassen.

Die Maschen skrupelloser Markenbroker in China
Skrupellose Markenbroker in China haben es vor allem auf junge und aufstrebende Marken abgesehen – besonders auf Marken mit eigenem Onlineshop, Marken, die auf Social Media viral gegangen sind, und Marken, die auf E-Commerce-Plattformen verkaufen.
Ihre Methode ist simpel, aber verheerend: Sie melden Marken koreanischer Unternehmen an, die in China noch nicht eingetragen sind, und sobald die Marke ins Ausland expandieren will, treten sie an sie heran und verhandeln über die Rückgabe der Markenrechte.
Das Problem: Eine Marke zurückzuholen ist alles andere als einfach. Das Verfahren dauert mindestens ein Jahr und verursacht Rechtskosten von mehreren Millionen bis zu mehreren zehn Millionen Won. Und weil es keine Garantie gibt, ein Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren zu gewinnen, muss ein Unternehmen trotz allen Zeit- und Kostenaufwands die Marke am Ende womöglich doch aufgeben.
Was passiert, wenn Ihnen Ihre Marke genommen wird? 1) Das Vertrauen und der Wert, die Sie mit Ihrer Marke aufgebaut haben, sind stark gefährdet, 2) Markenstreitigkeiten können den Geschäftsbetrieb stören, und 3) die besetzte Marke kann für den Vertrieb von Fälschungen missbraucht werden.
Die Hauptursache ist das Prinzip der Erstanmeldung (First-to-File Principle). In den meisten Ländern gilt: Wer eine Marke zuerst eintragen lässt, erhält das ausschließliche Recht daran. Viele skrupellose Markenbroker nutzen das aus – für den Markenschutz ist frühzeitiges Handeln deshalb unverzichtbar.
Sie möchten wissen, welche Länder das Prinzip der Erstanmeldung anwenden? Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie skrupellose Markenbroker in der Praxis vorgehen, zeigen die folgenden konkreten Fälle.
Realer Fall 1: Besetzung der identischen Marke
Kosmetikmarke A
Weil die identische Marke besetzt war, konnte die Beauty-Marke A ihre ursprüngliche Marke nicht nutzen und musste entweder zusätzlich für den Erwerb der Marke zahlen oder einen neuen Markennamen entwickeln. Bei der Vorbereitung auf den chinesischen Markt hatte Marke A festgestellt, dass ein Dritter die identische Marke bereits eingetragen hatte. Hinter einer bösgläubigen Anmeldung können nicht nur skrupellose Broker stehen, sondern auch Einkäufer, ausländische Generalvertreter und andere. Gerade schnell wachsende Marken sollten die Markenanmeldung im Ausland frühzeitig angehen, um dieses Risiko zu vermeiden.
Realer Fall 2: Besetzung einer ähnlichen Marke
Modemarke B
Marke B stellte fest, dass in China Fälschungen ihrer Produkte verkauft wurden. Das Problem: Eine Marke mit ähnlichem Namen und Design wie B war bereits angemeldet. Nachdem B begonnen hatte, auf chinesischen E-Commerce-Plattformen zu verkaufen, stiftete der Inhaber dieser Marke mit nahezu identischem Logo und Namen Verwirrung bei den Verbrauchern. Das schadete dem Vertrauen in die Marke, der Sicherheit der Verbraucher und dem Umsatz. Um solche Schäden zu vermeiden, müssen Sie in Ihren Zielländern laufend überwachen, ob ähnliche Marken angemeldet werden.
Realer Fall 3: Besetzung in einer anderen Warenklasse
Lifestyle-Marke C
Marke C war in Korea mit Wohnaccessoires erfolgreich und stellte bei den Überlegungen zum Markteintritt in China fest, dass die identische Marke dort bereits für die Kategorie „Bekleidung“ eingetragen war. Deshalb konnte C in China keine Produkte unter ihrer bisherigen Marke einstellen und musste zusätzliche rechtliche Schritte einleiten.
Tipps der IP-Fachleute von MarqVision für das Risikomanagement von Marken
Marken, die den Schritt ins Ausland vorbereiten, droht mehr als Markengrabbing. Nicht nur online, sondern auch offline werden Produkte verkauft, die das Design der Marke kopieren, und sobald sich Fälschungen auf dem Markt verbreiten, leidet das Vertrauen in die Marke. Ohne Markenrechte sind rechtliche Schritte schwierig, und gegen die nicht autorisierte Nutzung durch kriminelle Verkäufer ist kaum etwas auszurichten.
Eine frühzeitig eingetragene Marke dagegen ist grundsätzlich 10 Jahre geschützt und bildet bei Streitigkeiten eine starke Grundlage für rechtliche Schritte. Beim Markenschutz gilt: Vorbeugen ist entscheidender als nachträglich reagieren. Wer auf globalen Märkten Risiken minimieren und stabil wachsen will, sollte die Markeneintragung zur obersten Priorität machen.
2023 untersuchten das koreanische Amt für geistiges Eigentum und die Korea Trade-Investment Promotion Agency (KOTRA) den Verkauf gefälschter koreanischer Modemarken in China, deckten gemeinsam mit den chinesischen Behörden ein Lager mit Fälschungen auf und beschlagnahmten 6.155 gefälschte Artikel. Ohne eingetragene Marke sind solche Razzien und Offline-Maßnahmen jedoch nicht möglich.
Um Fälschungen online wie offline wirksam zu stoppen, ist die Markeneintragung heute keine Option mehr, sondern Pflicht.
2. Markenschutz im Ausland: Was CEOs wissen müssen – Leitfaden für Beauty- und Modemarken

1. Bereiten Sie die Markeneintragung im Ausland frühzeitig vor
Die realen Fälle haben gezeigt, mit welchen Bedrohungen und Problemen Marken zu kämpfen haben. Solche Fälle gibt es in vielen Ländern, doch besonders häufig werden Marken in China missbraucht. Melden Sie deshalb Ihre wichtigsten Marken einschließlich des Markennamens frühzeitig an, um Missbrauch von vornherein auszuschließen. Gehen Sie bei der Markenanmeldung im Ausland strategisch vor – mit der folgenden Checkliste.
Checkliste für die Markenanmeldung im Ausland:
1. In Verträge mit ausländischen Partnern IP-Schutzklauseln aufnehmen
- Stellen Sie im Voraus sicher, dass ausländische Partner keine eigenmächtigen oder vorgreifenden Anmeldungen vornehmen – sonst drohen Kosten für die Übertragung.
2. Nicht nur Unternehmens- und Markennamen, sondern auch Hauptproduktlinien und Verpackungsdesigns eintragen
- Bei Designrechten wird eine Verletzung im direkten Vergleich von Zeichnung und Produkt beurteilt, deshalb lassen sich Fälschungen damit wirksam stoppen. Nutzt Ihre Marke eine eigenständige Verpackungsgestaltung, eigene Stoffe oder grafische Muster, empfehlen wir, diese vor der Markteinführung zügig anzumelden.
2. Überwachen Sie frühzeitig, ob Ihre Marke im Ausland missbraucht wird
Auch wenn Sie noch keine Expansion ins Ausland planen, sollten Sie das Risiko von Markengrabbing früh erkennen und regelmäßig überwachen. So können Sie besetzte Marken im Ausland früh für nichtig erklären lassen oder weitere Markenverletzungen verhindern.
Überwachung und Gegenmaßnahmen: die wichtigsten Methoden
1. Schutz durch Anmeldung mit Prioritätsanspruch
- Wenn Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung in Korea eine Anmeldung mit Prioritätsanspruch einreichen, gilt rückwirkend das koreanische Anmeldedatum.
2. Markengrabbing per Widerspruch verhindern
- Gegen eine besetzte Marke können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch einlegen.
- Wenn Sie im Widerspruch die Bekanntheit Ihrer Marke nachweisen und Belege für die bösgläubige Anmeldung vorlegen, kann die besetzte Marke für nichtig erklärt werden.
3. Markengrabbing im Ausland entschlossen bekämpfen: das KOIPA-Förderprogramm und Tipps für eine einfachere Vorbereitung

Wie gezeigt stehen wachsende Marken und Unternehmen vor vielen Herausforderungen, seit der Schritt auf globale Märkte zur Pflicht geworden ist. Eine der dringendsten: im Ausland besetzte Marken. Die Lösungswege reichen von der Beauftragung einer Anwaltskanzlei bis zu staatlichen Förderprogrammen.
Mit einer Kanzlei läuft das Verfahren klassisch über Telefon, E-Mail und Excel, und die Kosten können hoch sein. Mit dem staatlichen Förderprogramm der KOIPA (Korea Intellectual Property Protection Agency) sparen Sie Kosten und kommen trotzdem schnell zu einer Lösung.
Was ist das KOIPA-Programm „K-Brand Dispute Response“?
Das Förderprogramm K-Brand Dispute Response bietet rechtliche und administrative Unterstützung, damit sich Marken- und Designstreitigkeiten im Ausland schnell lösen lassen. (Mehr zu K-Brand Dispute Response)
Das Programm im Überblick
- Leistungen: Verfahren zur Wiederherstellung von Rechten an besetzten Marken
- Unterstützung bei Marken- und Designstreitigkeiten im Ausland → Verwaltungsverfahren und Rechtsberatung
- Unterstützung bei Klagen und Widersprüchen → Übernahme von Verfahrenskosten bei ausländischen Stellen
- Schulung und Beratung zum Schutz geistigen Eigentums → Leitfäden zur Vermeidung von Streitigkeiten im Ausland
- Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler, die exportieren, den Export planen oder sich in einem Markenstreit befinden
MarqVision wurde als offizieller Dienstleister für „K-Brand Dispute Response“ ausgewählt, und bisher haben mehr als 30 Marken ihre Markenrechte im Ausland erfolgreich zurückgeholt. Mit einem Expertenteam für Markenstreitigkeiten in China bietet MarqVision zudem ein Fast-Track-Verfahren gegen früher angemeldete Marken und sorgt so für schnelle, wirksame Lösungen.
In diesem Beitrag haben wir ausführlich gezeigt, mit welchem Markengrabbing im Ausland K-Marken zu kämpfen haben und mit welchen Strategien Sie dagegen vorgehen. Im nächsten Beitrag stellen wir den Ablauf von K-Brand Dispute Response der KOIPA vor und zeigen reale Erfolgsfälle, in denen Marken mit MarqFolio, der Markenverwaltungslösung von MarqVision, zurückgeholt wurden. Wenn Sie schnell und wirksam auf einen Markenstreit im Ausland reagieren müssen, werfen Sie einen Blick auf das Förderprogramm der KOIPA.
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Bei MarqFolio, dem Markenverwaltungsservice von MarqVision, beraten IP-Fachleute Sie kostenlos zu einer auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Markenstrategie im Ausland, auch zum Vorgehen bei identischen Marken. Lassen Sie sich von IP-Fachleuten zu einer Markenstrategie für Ihr Unternehmen beraten. Wenn Sie jetzt eine Beratung anfragen, erhalten Sie außerdem unseren Newsletter mit IP-Insights.
