Diese Nutzungsbedingungen (diese „Bedingungen“) gelten zwischen Marq Vision Inc., einer Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware („Marq Vision“), und Ihnen („Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihr“) und regeln Ihre Nutzung der Dienste (wie nachstehend definiert) im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und Marq Vision geschlossenen Bestellformular (zusammen mit allen zugehörigen Anlagen und Anhängen das „Bestellformular“ und zusammen mit diesen Bedingungen der „Vertrag“). Marq Vision und der Kunde werden einzeln jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
Indem Sie ein Bestellformular unterzeichnen, auf die Dienste zugreifen oder sie nutzen oder auf unserer Website Ihre Zustimmung per Klick erteilen, bestätigen Sie, dass Sie den Vertrag gelesen und verstanden haben, zum Abschluss befugt sind und sich an den Vertrag binden. Wenn Sie den Vertrag im Namen Ihres Kunden, Ihres Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, sichern Sie zu, dass Sie befugt sind, diese Einheit und ihre verbundenen Unternehmen an den Vertrag zu binden; in diesem Fall beziehen sich die Begriffe „Sie“ bzw. „Ihr“ auch auf diese Einheit und ihre verbundenen Unternehmen.
Marq Vision kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren oder ändern. Marq Vision kann wesentliche Änderungen zehn (10) Tage im Voraus ankündigen, indem eine Mitteilung auf der Website unter https://www.marqvision.com/ oder auf der Plattform veröffentlicht wird. Ihre Nutzung der Dienste zehn (10) Tage nach Veröffentlichung einer solchen Mitteilung gilt als vollständige Annahme der überarbeiteten oder geänderten Bedingungen.
1. Dienste
1.1 Dienste. Marq Vision erbringt die folgenden Dienste (zusammen die „Dienste“): (a) Zugang zur proprietären Softwareanwendung von Marq Vision (die „Plattform“) zur Erkennung, Dokumentation und/oder Entfernung von Online-Inhalten auf Online-Marktplätzen und Websites und/oder zur Erkennung, Entfernung, Herabstufung und/oder Auslistung von Websites in Suchmaschinen, die Rechte des Kunden verletzen können; (b) Erstellung von Ersuchen an solche Online-Marktplätze und Websites zur Entfernung bestimmter identifizierter Inhalte; (c) Erstellung von Mitteilungen an die Verkäufer solcher Inhalte, dass ihre Handlungen möglicherweise gegen Rechte des geistigen Eigentums, vertragliche Rechte oder sonstige Rechte oder Richtlinien des Kunden verstoßen (eine solche Mitteilung ein „Hinweisschreiben“); und (d) soweit im jeweiligen Bestellformular festgelegt, Koordinierung und Unterstützung von Offline-Maßnahmen zum Markenschutz, zu Ermittlungen und zur Rechtsdurchsetzung („Offline-Dienste“).
Die Parteien können das Bestellformular von Zeit zu Zeit durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung ergänzen oder ändern.
1.2 Bevollmächtigung; keine Rechtsvertretung. Zur Erbringung der Dienste unterzeichnen die Parteien die dem Bestellformular beigefügte Vollmacht, mit der Marq Vision ermächtigt wird, im Namen des Kunden nach eigenem billigem Ermessen Meldungen einzureichen und Hinweisschreiben zu versenden.
Zur Klarstellung: Die Dienste umfassen keinerlei Rechtsvertretung. Außer soweit im jeweiligen Bestellformular festgelegte Offline-Dienste beinhalten, dass Marq Vision sich mit Drittanwaltskanzleien oder -agenturen abstimmt, die im Namen des Kunden rechtliche Schritte einleiten können, umfassen die Dienste auch nicht die Einleitung rechtlicher Verfahren (einschließlich der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Einreichung von Beschwerden bei oder vor einem Gericht oder einer Justizbehörde). Der Kunde versteht und erkennt an, dass Marq Vision und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, Direktoren, leitende Angestellte und Vertreter (zusammen die „Marq Vision-Parteien“) keine rechtliche Anleitung oder Beratung erbringen und erbringen können und dass die Dienste in keinem Fall ein mögliches oder tatsächliches Mandatsverhältnis begründen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass vom Kunden versandte Hinweisschreiben kein Ersatz für rechtliche Ansprüche sind. Rechtliche Fragen sind an den Rechtsberater des Kunden zu richten.
1.3 Pflichten von Marq Vision. Marq Vision erbringt die Dienste zeitgerecht, fachkundig, professionell und sorgfältig in Übereinstimmung mit den Branchenstandards und -praktiken für vergleichbare Dienstleistungen durch Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen und setzt angemessene Ressourcen ein, um seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Marq Vision setzt bei der Erbringung der Dienste Techniken, Maßnahmen, Werkzeuge und Schutzvorkehrungen der Informationssicherheit ein, soweit dies erforderlich ist und guten Branchenstandards entspricht.
1.4 Mitwirkung des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Fähigkeit von Marq Vision, die Dienste zu erbringen, von der fortlaufenden Mitwirkung und Unterstützung des Kunden abhängt. Der Kunde stellt Marq Vision rechtzeitig alle Informationen, Materialien und Unterstützung zur Verfügung, die Marq Vision zur Erbringung der Dienste vernünftigerweise benötigt, darunter insbesondere Informationen zu den Rechten des geistigen Eigentums und Registrierungen des Kunden, etwaige Vollmachtsformulare und die Whitelist (wie nachstehend definiert). Marq Vision ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Verluste, die darauf beruhen, dass der Kunde das Vorstehende nicht vollständig erfüllt. Im Sinne des Vertrags bezeichnet „Whitelist“ die vom Kunden erstellte Liste der Einheiten, gegenüber denen der Kunde seine Rechte des geistigen Eigentums nicht durchsetzen oder keine Verletzung melden möchte.
2. Plattformlizenz und Bedingungen
2.1 Zugang zur Plattform. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde alle im Vertrag festgelegten Bestimmungen strikt einhält, gewährt Marq Vision dem Kunden hiermit für die Laufzeit des Vertrags eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Plattform ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden.
2.2 Verantwortung des Kunden für die Nutzung der Plattform. Der Kunde ist für jede Nutzung der Plattform verantwortlich und haftbar, die sich aus einem unmittelbar oder mittelbar vom Kunden gewährten Zugang ergibt, unabhängig davon, ob dieser Zugang oder diese Nutzung nach dem Vertrag zulässig ist oder gegen ihn verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen eines Mitarbeiters, Auftragnehmers oder Beauftragten des Kunden verantwortlich, der auf die Plattform zugreift und sie nutzt („autorisierte Nutzer“), und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Nutzers, die eine Verletzung des Vertrags darstellen würde, wenn sie vom Kunden begangen worden wäre, gilt als Verletzung des Vertrags durch den Kunden.
2.3 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf die Plattform nicht über den Umfang der nach Ziffer 2.1 gewährten Lizenz hinaus nutzen und verpflichtet seine autorisierten Nutzer, dies ebenfalls zu unterlassen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Kunde zu keinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar (a) die Plattform kopieren, vermieten, unterlizenzieren oder Dritten auf andere Weise Zugang zur Plattform verschaffen, (b) die Dienste dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen der Dienste zu ermitteln; (c) sich unbefugten Zugang zur Plattform zu verschaffen suchen oder verschaffen; (d) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohendes, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges Material oder Material, das Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder anderen bösartigen oder schädlichen Computercode enthält, auf der Plattform versenden, speichern oder verwenden; oder (e) die Plattform zum Zweck einer Wettbewerbsanalyse der Plattform, der Entwicklung eines konkurrierenden Softwareprodukts oder -dienstes oder zu einem anderen Zweck nutzen, der Marq Vision kommerziell zum Nachteil gereicht.
2.4 Kein Vertrauen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag übernimmt Marq Vision keine Haftung für die Qualität, Richtigkeit oder Gültigkeit der in der Plattform oder durch die Plattform erfassten Daten/Informationen, und keine mündlichen oder schriftlichen Informationen, die von Marq Vision-Parteien oder Drittanbietern bereitgestellt oder zugänglich gemacht werden, begründen eine Gewährleistung; der Kunde darf sich in keinem Fall auf solche Informationen verlassen.
2.5 Erhebung und Verwendung von Informationen
(a) Der Kunde erkennt an, dass Marq Vision unmittelbar oder mittelbar über die Dienste Dritter Informationen über die Nutzung der Plattform und über die Geräte, auf denen die Plattform genutzt wird, erheben und speichern kann, und zwar im Rahmen der Erbringung von Wartungsleistungen und/oder in der Plattform enthaltener Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde erkennt außerdem an, dass Marq Vision vom Kunden über die Plattform übermittelte Daten erheben kann, darunter insbesondere Informationen über Kunden, Vertriebspartner, Lagerbestände und Produkte des Kunden.
(b) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Marq Vision solche Informationen für jeden Zweck im Zusammenhang mit einer Nutzung der Plattform durch den Kunden oder auf den Geräten des Kunden verwenden darf, unter anderem zur Verbesserung der Leistung der Plattform, zur Entwicklung von Updates und Verbesserungen, zur Verbesserung des Geschäftsmodells und der Dienste von Marq Vision und/oder seinen Tochtergesellschaften und/oder Lieferanten oder Kunden sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Kunden und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums von Marq Vision an der Plattform. Darüber hinaus und ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag darf Marq Vision sämtliche anonymen, nicht personenbezogenen Daten, die den Kunden nicht identifizieren („anonymisierte Daten“), zur Verbesserung der Dienste, für aggregierte statistische Analysen, für technischen Support, für die Entwicklung und Bereitstellung neuer, anderer, bestehender oder in Entwicklung befindlicher Produkte/Dienste und für sonstige Geschäftszwecke verwenden.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Gebühren. Der Kunde zahlt Marq Vision alle im Bestellformular aufgeführten Gebühren (die „Gebühren“). Alle Gebühren richten sich nach den erworbenen Diensten und nicht nach der tatsächlichen Nutzung und sind nicht erstattungsfähig.
3.2 Zahlungsweise. Zahlungsweise und -intervall werden im Bestellformular festgelegt.
3.3 Zahlungsverzug; Aussetzung der Dienste. Mit Ausnahme in Rechnung gestellter Beträge, die der Kunde erfolgreich bestritten hat, werden alle verspäteten Zahlungen mit dem niedrigeren der folgenden Sätze verzinst: (a) einem Satz von einem Prozent (1 %) pro Monat und (b) dem nach anwendbarem Recht höchstzulässigen Satz, täglich berechnet und monatlich kapitalisiert. Der Kunde trägt alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Marq Vision bei der Beitreibung überfälliger Beträge entstehen. Zusätzlich zu allen anderen nach dem Vertrag, nach Gesetz oder nach Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsbehelfen behält sich Marq Vision das Recht vor, die Erbringung der Dienste und den Zugang zur Plattform auszusetzen, wenn der Kunde unbestrittene, nach dem Vertrag an Marq Vision geschuldete Beträge nicht rechtzeitig zahlt, und zwar für den Fall, dass der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet und dieser Zahlungsausfall fünfzehn (15) Tage nach dem Fälligkeitstag andauert. Die Aussetzung der Dienste entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Marq Vision weder dem Kunden noch Dritten gegenüber für Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Kosten haftet, die sich aus einer auf die Nichtzahlung des Kunden zurückzuführenden Aussetzung der Dienste oder des Zugangs zur Plattform ergeben oder damit zusammenhängen.
3.4 Steuern. Der Kunde trägt alle Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchsteuern sowie alle sonstigen ähnlichen Steuern, Zölle und Abgaben jeglicher Art, die von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde auf vom Kunden nach diesem Vertrag zu zahlende Beträge erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern auf das Nettoeinkommen oder die Lohnsumme von Marq Vision.
3.5 Anpassung der Gebühren bei Verlängerung. Die im Bestellformular festgelegten Gebühren können bei jeder Verlängerung um eine weitere Abonnementlaufzeit angepasst werden, was zu einer Erhöhung der Gebühren in jeder Verlängerungslaufzeit führt.
3.6 Gebührenanpassung bei mehrjährigen Abonnements. Bei Bestellformularen mit einer Abonnementlaufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten erhöhen sich die Gebühren während der Abonnementlaufzeit an jedem Jahrestag des Datums des Inkrafttretens des Bestellformulars um bis zu sieben Prozent (7 %), sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes bestimmt ist. Im Bestellformular festgelegte Bedingungen zur Gebührenanpassung sind maßgeblich und gehen dieser Ziffer vor.
4. Rechte des geistigen Eigentums
4.1 Eigentum von Marq Vision. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Zugang zur Plattform und ihre Nutzung dem Kunden im Rahmen einer Lizenz gewährt und nicht verkauft werden. Der Kunde erwirbt nach dem Vertrag keine Eigentumsrechte an der Plattform oder der ihr zugrunde liegenden Software oder an sonstigem geistigen Eigentum und auch keine sonstigen Rechte daran, außer dem Recht, diese gemäß der gewährten Lizenz und vorbehaltlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Beschränkungen des Vertrags zu nutzen. Im Verhältnis zwischen Marq Vision und dem Kunden ist und bleibt Marq Vision Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen an den anonymisierten Daten (und allen Rechten des geistigen Eigentums daran) sowie an den Diensten und allen Rechten des geistigen Eigentums, die sich aus den Diensten ergeben oder mit ihnen zusammenhängen, soweit dem Kunden im Vertrag nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden.
4.2 Eigentum des Kunden. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Marq Vision ist und bleibt der Kunde Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen an allen Daten, Dateien, Texten, Grafiken, Bildern, Software, Werken jeglicher Art sowie Informationen oder sonstigen Materialien, die der Kunde Marq Vision zur Erbringung der Dienste übermittelt („Kundeneigentum“). Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden Marq Vision keine Rechte, Titel oder Lizenzen am Kundeneigentum eingeräumt.
4.3 Lizenz zur Nutzung des Kundeneigentums. Der Kunde räumt Marq Vision hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche, (außer im Zusammenhang mit der zulässigen Übertragung des Vertrags) nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz ein, während der Laufzeit des Vertrags auf das Kundeneigentum zuzugreifen und es zu nutzen, damit Marq Vision die Dienste erbringen kann.
5. Vertraulichkeit
Die Parteien erkennen an, dass sie einander im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags vertrauliche und geschützte Informationen zur Verfügung stellen und offenlegen können, einschließlich Informationen über die jeweilige Organisation, das Personal, die Geschäftstätigkeit, die Umsätze, die Technologie, Kundenlisten und Vertriebspartnerlisten der Parteien (einschließlich der Vertragsbedingungen, zusammen die „vertraulichen Informationen“). Ungeachtet des Vorstehenden umfassen „vertrauliche Informationen“ keine Informationen, die: (a) öffentlich bekannt sind oder werden (außer durch eine Verletzung des Vertrags durch die empfangende Partei); (b) nach anwendbarem Recht oder auf Verlangen einer Behörde offengelegt werden müssen; (c) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung nach diesem Vertrag bekannt waren oder von der empfangenden Partei oder in ihrem Auftrag unabhängig entwickelt wurden; oder (d) anonymisierte Daten sind. Jede Partei behandelt alle diese vertraulichen Informationen vertraulich und legt vertrauliche Informationen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten offen, mit der Ausnahme, dass (i) die vertraulichen Informationen den Vertretern der empfangenden Partei offengelegt werden dürfen, die diese Informationen zur Durchführung des Vertrags kennen müssen, und (ii) die empfangende Partei bestimmte vertrauliche Informationen offenlegen darf, wenn dies durch eine wirksame gerichtliche Anordnung, ein Gerichtsverfahren oder eine Aufsichtsbehörde verlangt wird; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sich verpflichtet, sich nach besten Kräften um die Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu bemühen; und ferner vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich (sofern ihr dies nicht durch gerichtliche Anordnung untersagt ist) über Art, Umfang und Inhalt dieser Offenlegung unterrichtet.
Diese Ziffer 5 gilt über die Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hinaus fort.
6. Verwendung des Kundennamens
Der Kunde räumt Marq Vision für die Laufzeit des Vertrags ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht ein, den Namen, das Logo und die Marken des Kunden ausschließlich für Marketing- und Werbezwecke von Marq Vision, einschließlich auf der Website von Marq Vision und in Marketingmaterialien, und ausschließlich zur Kennzeichnung des Kunden als Kunde von Marq Vision zu verwenden, sofern der Kunde Marq Vision nicht schriftlich mitteilt, dass er einer solchen Verwendung nicht zustimmt.
7. Laufzeit und Beendigung
7.1 Laufzeit. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Leistungsbeginn („Datum des Inkrafttretens“) und dauert an, bis der Vertrag wie hierin vorgesehen beendet wird.
7.2 Beendigung. Der Vertrag kann beendet werden (a) durch schriftliche Zustimmung beider Parteien; (b) mit sofortiger Wirkung, wenn eine Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung der anderen (nicht vertragsbrüchigen) Partei behoben wird; (c) mit sofortiger Wirkung, wenn gegen die andere (nicht kündigende) Partei ein Antrag auf Eröffnung eines freiwilligen oder unfreiwilligen Konkursverfahrens oder eines Verfahrens nach einem sonstigen Insolvenzrecht gestellt wird; oder (d) mit sofortiger Wirkung, wenn die andere (nicht kündigende) Partei liquidiert oder aufgelöst wird.
7.3 Wirkung der Beendigung. Bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des Vertrags gilt: (a) Die nach Ziffer 2.1 gewährte Lizenz endet ebenfalls, und der Kunde stellt die Nutzung der Plattform ein und vernichtet alle Kopien der zugehörigen Dokumentation; (b) jede nach der Vollmacht erteilte Befugnis oder Vertretungsmacht erlischt, und der Kunde bearbeitet ab dem Tag des Wirksamwerdens der Beendigung alle weiteren Ansprüche, Meldungen, Rücknahmen oder Zurückziehungen (einschließlich Gegendarstellungen von Verkäufern) gegenüber Online-Marktplätzen und Plattformen in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums des Kunden selbst und erkennt an, dass Marq Vision ab diesem Tag hierfür keine Verantwortung trägt; und (c) die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag, die nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut oder ihrer Art und ihrem Zusammenhang über die Beendigung oder den Ablauf des Vertrags hinaus fortgelten sollen, gelten über eine solche Beendigung oder einen solchen Ablauf hinaus fort.
7.4 Automatische Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern nicht eine Partei der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ende der jeweiligen Abonnementlaufzeit mitteilt, dass sie den Vertrag nicht verlängern will.
8. Gewährleistungen; Haftungsausschlüsse
8.1 Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie über das uneingeschränkte Recht, die Befugnis und die Vollmacht verfügt, den Vertrag abzuschließen, zu unterzeichnen und ihre Pflichten daraus zu erfüllen, und dass ihr keine anhängigen oder drohenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten bekannt sind, die die Fähigkeit der Parteien zur vertragsgemäßen Leistung wesentlich beeinträchtigen würden.
8.2 Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen von Marq Vision. Marq Vision sichert dem Kunden zu und gewährleistet, dass: (a) Marq Vision die Dienste unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften in allen wesentlichen Punkten erbringt; und (b) die Plattform in der von Marq Vision bereitgestellten Form nach Kenntnis von Marq Vision keine Rechte des geistigen Eigentums oder sonstigen Rechte Dritter verletzt, sich widerrechtlich aneignet oder anderweitig gegen sie verstößt; und (c) die Plattform in der von Marq Vision bereitgestellten Form nach Kenntnis von Marq Vision keine Viren, Trojanischen Pferde, Würmer, Hintertüren oder sonstigen Software- oder Hardwarevorrichtungen enthält, die bewirken, dass ein unbefugter Zugriff auf Computer, Systeme oder Software ermöglicht wird oder diese deaktiviert, gelöscht oder anderweitig geschädigt werden, und auch keine Zeitbomben, Drop-Dead-Vorrichtungen oder sonstigen Software- oder Hardwarevorrichtungen, die dazu bestimmt sind, ein Computerprogramm mit Zeitablauf automatisch oder unter der aktiven Kontrolle einer Person oder Einheit zu deaktivieren.
8.3 Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass (a) er über qualifizierte Vertreter verfügen wird, die mit der gebotenen Sorgfalt alle Informationen, die Marq Vision zur Erbringung der Dienste übermittelt werden, auf ihre Richtigkeit prüfen, validieren und verifizieren; (b) der Kunde und das Kundeneigentum alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten; (c) er die Dienste nur dann zur Meldung von Ansprüchen gegen Dritte nutzen wird, wenn der Kunde in gutem Glauben von der Richtigkeit dieser Ansprüche überzeugt ist, und nicht zum Zweck der Belästigung, des unlauteren Wettbewerbs, der missbräuchlichen Rechtsausübung oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken; (d) er der rechtmäßige Inhaber oder Lizenznehmer aller Rechte des geistigen Eigentums ist, die Gegenstand der Dienste sind; und (e) er sich bei Abschluss des Vertrags nicht auf die Verfügbarkeit künftiger Funktionen der Dienste und der Plattform oder anderer künftiger Produkte oder Dienste oder auf Informationen darüber verlassen hat.
8.4 Haftungsausschlüsse.
(a) Der Kunde erkennt an, dass Marq Vision zwar in der Lage sein mag, alle Online-Marktplätze in den im Bestellformular ausgewählten Regionen abzudecken, jedoch nicht verpflichtet ist, alle Online-Marktplätze abzudecken, und bestimmte Online-Marktplätze vorrangig behandeln kann, wenn Marq Vision nach billigem Ermessen feststellt, dass die vorrangige Abdeckung bestimmter Online-Marktplätze als Teil einer erfolgreichen Durchsetzungsstrategie und für die Erbringung der Dienste oder die sonstige Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag entscheidend ist.
(b) Der Kunde erkennt an, dass (i) die Dienste auf der Grundlage der Bevollmächtigung durch den Kunden erbracht werden und Umständen unterliegen, die außerhalb der Kontrolle von Marq Vision liegen (darunter insbesondere die Richtlinien zur Entfernung von Inhalten und die Nutzungsbedingungen von Online-Marktplätzen und Websites sowie die Tragfähigkeit der eigenen Rechte des geistigen Eigentums und Registrierungen des Kunden), und (ii) alle Dienste das Ergebnis einer unmittelbaren oder mittelbaren Bevollmächtigung durch den Kunden sind. Daher ist Marq Vision möglicherweise nicht in der Lage, alle gemeldeten Artikel entfernen zu lassen oder sicherzustellen, dass Hinweisschreiben die zuständigen Parteien erreichen. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass er allein für die Erstellung und rechtzeitige Übermittlung der Whitelist an Marq Vision verantwortlich ist. Daher ist Marq Vision in keinem Fall verantwortlich für eine Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums des Kunden oder für Meldungen einer Verletzung gegenüber einer Einheit, gegen die keine solche Maßnahme hätte ergriffen werden sollen, wenn diese Einheit nicht ordnungsgemäß in die Whitelist aufgenommen wurde.
(c) Der Kunde erkennt an, dass Marq Vision, falls der Kunde Marq Vision anweist, ein Ersuchen um Entfernung von Inhalten zurückzuziehen, nicht garantieren kann, dass diese Inhalte innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder überhaupt wiederhergestellt werden, da die Wiederherstellung solcher Inhalte von den im vorstehenden Absatz genannten Faktoren abhängt. Daher wird Marq Vision zwar wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Meldungen zurückzuziehen, die Möglichkeit der Zurückziehung unterliegt jedoch den Richtlinien der Stelle, an die die Meldung gerichtet wurde, und liegt daher außerhalb der angemessenen Kontrolle von Marq Vision.
(d) Mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 ausdrücklich abgegebenen Zusicherungen und Gewährleistungen werden die Plattform und die Dienste dem Kunden „wie besehen“ und mit allen Fehlern und Mängeln ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt. Marq Vision schließt im eigenen Namen und im Namen seiner verbundenen Unternehmen und Dienstleister ausdrücklich alle ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen in Bezug auf die Plattform und die Dienste aus, einschließlich aller stillschweigenden Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Rechtstitels und der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie der Gewährleistungen, die sich aus dem Geschäftsverlauf, der Vertragsdurchführung, Gepflogenheiten oder Handelsbräuchen ergeben können. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernimmt Marq Vision keine Gewährleistung oder Verpflichtung und gibt keinerlei Zusicherung dahingehend ab, dass die Dienste oder die Plattform die Anforderungen des Kunden erfüllen, beabsichtigte Ergebnisse erzielen, ohne Unterbrechung funktionieren oder dass Fehler oder Mängel behoben werden können oder behoben werden.
9. Freistellung
9.1 Freistellung durch Marq Vision. Marq Vision verteidigt den Kunden, seine Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Vertreter (die „freigestellten Kundenparteien“) gegen sämtliche Klagen, Ansprüche, Prozesse, Verluste, Schäden, Strafen, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten und aller zur Beilegung des Vorstehenden gezahlten Beträge (zusammen „Ansprüche“), die von einem Dritten gegen eine freigestellte Kundenpartei mit der Behauptung geltend gemacht, erhoben oder vorgebracht werden, dass die vertragsgemäße Nutzung der Dienste oder der Plattform ein Patent-, Urheber-, Marken- oder Geschäftsgeheimnisrecht dieses Dritten verletzt (ein „Verletzungsanspruch“), und stellt sie davon frei. Ungeachtet des Vorstehenden haftet Marq Vision nicht für Verletzungsansprüche, die sich ergeben aus (a) der Nutzung von Kundeneigentum durch den Kunden oder dessen Bereitstellung an Marq Vision; (b) der Nutzung der Dienste in Kombination mit Software, Hardware, Netzwerken oder Systemen, die nicht von Marq Vision geliefert wurden, wenn sich die behauptete Verletzung auf diese Kombination bezieht; (c) einer Modifikation oder Änderung der Dienste (außer durch Marq Vision), wenn die behauptete Verletzung im Zusammenhang mit dieser Modifikation oder Änderung entsteht; (d) der Nutzung der Dienste durch den Kunden, um die Entfernung von Inhalten zu verlangen oder Hinweisschreiben zu versenden; oder (e) einem Verstoß des Kunden gegen anwendbares Recht oder Rechte Dritter (zusammen „ausgeschlossene Ansprüche“). DIESE ZIFFER 9.1 REGELT ABSCHLIESSEND DIE HAFTUNG VON MARQ VISION UND DEN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF DES KUNDEN IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE WEGEN VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS.
9.2 Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verteidigt Marq Vision und seine Eigentümer, Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Vertreter (die „Marq Vision-Parteien“) gegen sämtliche Ansprüche, die von einem Dritten gegen eine Marq Vision-Partei geltend gemacht, erhoben oder vorgebracht werden und die sich ergeben aus (a) einer Verletzung des Vertrags (einschließlich einer Zusicherung oder Gewährleistung) durch den Kunden; (b) Meldungen oder sonstigen Maßnahmen, die Marq Vision auf Anweisung, mit Ermächtigung oder auf Veranlassung des Kunden vornimmt (darunter insbesondere die Meldung einer auf der Whitelist geführten Einheit); (c) eigenständigen Maßnahmen des Kunden oder seiner Vertreter infolge der Nutzung der Plattform oder des Vertrauens auf sie; und/oder (d) der Nutzung der Dienste durch den Kunden wie oben unter den ausgeschlossenen Ansprüchen beschrieben, stellt sie davon frei und hält sie schadlos. Zur Klarstellung: Marq Vision haftet in keiner Weise (außer bei grober Fahrlässigkeit von Marq Vision) für die Entfernung von Inhalten oder die Sperrung von Websites oder Produktangeboten, wenn diese Maßnahme auf Anweisung, mit Ermächtigung oder auf Veranlassung des Kunden ergriffen wird.
9.3 Voraussetzungen der Freistellung. Die Pflichten der Parteien nach dieser Ziffer 9 setzen voraus, dass die freigestellte Partei die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über jeden freistellungspflichtigen Anspruch unterrichtet und der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen den Anspruch oder dessen Beilegung überlässt. Die freistellende Partei darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei keinen Vergleich über einen solchen Anspruch schließen und keinem nachteiligen Urteil zustimmen, der bzw. das die Rechte oder Interessen der freigestellten Partei beeinträchtigt oder der freigestellten Partei zusätzliche Pflichten auferlegt.
10. Haftungs- und Schadensbegrenzung
10.1 Haftungsbeschränkung. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON MARQ VISION AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSGRUNDLAGE, IN KEINEM FALL DIE BETRÄGE, DIE DER KUNDE NACH DIESEM VERTRAG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, AUF DEM DIE GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE BERUHEN, TATSÄCHLICH GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH DANN, WENN DIE RECHTSBEHELFE EINER PARTEI NACH DEM VERTRAG IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
10.2 Ausschluss von Folgeschäden und damit zusammenhängenden Schäden. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG UND MIT AUSNAHME DER FREISTELLUNGSPFLICHTEN JEDER PARTEI HAFTET KEINE PARTEI DER ANDEREN PARTEI ODER DRITTEN GEGENÜBER IN IRGENDEINEM FALL FÜR ENTGANGENE GEWINNE, NUTZUNGS- ODER DATENVERLUSTE, KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR SONSTIGE INDIREKTE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE, BEILÄUFIGE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, GLEICH WIE VERURSACHT UND OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSGRUNDLAGE, UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. KEINE PARTEI IST FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN ODER UNANNEHMLICHKEITEN DER ANDEREN PARTEI ODER DRITTER VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR, SOWEIT DIESE VERLUSTE, SCHÄDEN ODER UNANNEHMLICHKEITEN DARAUF BERUHEN, DASS DIE ANDERE PARTEI IHRE PFLICHTEN AUS DEM VERTRAG NICHT ERFÜLLT.
11. Allgemeines
11.1 Art der Beziehung. Marq Vision handelt im Rahmen des Vertrags als unabhängiger Auftragnehmer und erfüllt seine Pflichten aus dem Vertrag durch eigene Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragte. Marq Vision bestimmt nach alleinigem Ermessen Art und Mittel der Erfüllung dieser Pflichten und leitet, kontrolliert und beaufsichtigt seine Mitarbeiter. Keine Bestimmung des Vertrags begründet ein Vertretungsverhältnis, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien.
11.2 Keine rechtswidrigen Handlungen; Konflikte. Keine Partei ist verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, von der diese Partei nach ihrem alleinigen Urteil vernünftigerweise annimmt, dass sie im Widerspruch zu anwendbarem Recht (einschließlich Common Law), Gesetzen, Verträgen, Tarifen, Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Anordnungen, Kodizes, Urteilen, Beschlüssen, Richtlinien, Unterlassungsverfügungen, gerichtlichen Verfügungen oder ähnlichen Maßnahmen oder Entscheidungen steht oder gegen ein Gericht, eine Anordnung oder einen Beschluss einer Bundes-, nationalen, regionalen, bundesstaatlichen, städtischen oder kommunalen Regierung verstößt.
11.3 Salvatorische Klausel; Auslegung. Wird eine Bestimmung des Vertrags von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig befunden, so wird die Bestimmung vom Gericht so geändert und ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im gesetzlich größtmöglichen Umfang bestmöglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Die Bestimmungen des Vertrags sind in angemessener Weise so auszulegen, dass sie den im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Absichten der Parteien Wirkung verleihen.
11.4 Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen (zusammen mit dem Bestellformular und allen zugehörigen Anlagen und Anhängen) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren schriftlichen und mündlichen Angebote und Marketingmaterialien zwischen den Parteien.
11.5 Verzicht. Unterlässt oder verzögert eine Partei die Ausübung eines Rechts aus dem Vertrag, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
11.6 Anwendbares Recht. Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden Dokumente einschließlich aller beigefügten Anlagen unterliegen dem Recht des Bundesstaates Kalifornien und sind nach diesem auszulegen, und zwar unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese Grundsätze oder Regeln die Anwendung des Rechts einer anderen Rechtsordnung als der des Bundesstaates Kalifornien vorschreiben oder zulassen würden.
11.7 Gerichtsstand; Verzicht auf ein Geschworenenverfahren. Jede Partei erklärt sich unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass sie keine Klage, keinen Rechtsstreit und kein Verfahren jeglicher Art gegen die andere Partei, die in irgendeiner Weise aus dem Vertrag (der zur Klarstellung das Bestellformular und diese Bedingungen umfasst) und allen damit beabsichtigten Transaktionen entstehen oder damit zusammenhängen, vor einem anderen Forum einleiten wird als vor den Gerichten des Bundesstaates Kalifornien mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien, und den jeweiligen Rechtsmittelgerichten. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich und bedingungslos der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und erklärt sich damit einverstanden, eine solche Klage, einen solchen Rechtsstreit oder ein solches Verfahren ausschließlich vor den Gerichten des Bundesstaates Kalifornien mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien, anhängig zu machen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ein rechtskräftiges Urteil in einer solchen Klage, einem solchen Rechtsstreit oder einem solchen Verfahren abschließend ist und in anderen Rechtsordnungen durch Klage aus dem Urteil oder auf jede andere gesetzlich vorgesehene Weise vollstreckt werden kann.
JEDE PARTEI ERKENNT AN, DASS STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DEM VERTRAG (DER ZUR KLARSTELLUNG DAS BESTELLFORMULAR UND DIESE BEDINGUNGEN UMFASST) ERGEBEN KÖNNEN, VORAUSSICHTLICH KOMPLIZIERTE UND SCHWIERIGE FRAGEN AUFWERFEN, UND DASS DAHER JEDE PARTEI UNWIDERRUFLICH UND BEDINGUNGSLOS AUF JEDES IHR MÖGLICHERWEISE ZUSTEHENDE RECHT AUF EIN GESCHWORENENVERFAHREN IN BEZUG AUF RECHTSSTREITIGKEITEN VERZICHTET, DIE SICH AUS DEM VERTRAG (DER ZUR KLARSTELLUNG DAS BESTELLFORMULAR UND DIESE BEDINGUNGEN UMFASST) ODER DEN DAMIT BEABSICHTIGTEN TRANSAKTIONEN ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
11.8 Abtretung. Keine Partei darf den Vertrag oder ihre Rechte oder Pflichten daraus ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei unmittelbar, mittelbar, kraft Gesetzes oder auf andere Weise abtreten oder übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden darf Marq Vision den Vertrag oder seine Rechte oder Pflichten daraus (a) im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der sonstigen Übertragung im Wesentlichen seines gesamten Geschäfts oder Vermögens an einen Dritten oder (b) an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist der Vertrag für die Parteien und ihre zulässigen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wirkt zu deren Gunsten.
11.9 Überschriften. Die Überschriften im Vertrag dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrags.
11.10 Mitteilungen. Alle Mitteilungen nach dem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind an die von jeder Partei zuerst im Bestellformular angegebenen Anschriften zu richten. Jede Partei kann ihre Anschrift für Mitteilungen ändern, indem sie die Adressänderung in der hierin vorgesehenen Weise schriftlich mitteilt.
11.11 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Erfüllung einer Zahlungspflicht haftet keine Partei nach dem Vertrag für Verzögerungen, Nichterfüllung, Schäden, Verluste oder Zerstörungen oder Fehlfunktionen von Geräten oder deren Folgen, die verursacht oder veranlasst werden durch oder zurückzuführen sind auf Brand, Erdbeben, Überschwemmung, Wasser, Naturgewalten, Arbeitskämpfe oder Arbeitskräftemangel, Einschränkungen der Versorgungsleistungen, Stromausfälle, Explosionen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Mangel an Ausrüstung oder Material, nicht verfügbare Transportmittel, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder sonstige Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Führt eines der vorstehenden Ereignisse dazu, dass Marq Vision die Dienste für einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen nicht erbringen kann, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
EU-Datenverordnung. Soweit der Kunde der EU-Datenverordnung unterliegt, gelten die HIER abrufbaren zusätzlichen Bedingungen.