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Wie der Digital Services Act der EU den Markenschutz verändert

Der Digital Services Act ist in Kraft und verbessert an vielen Stellen die Werkzeuge, mit denen Marken sich online schützen.

Ryan Williams4 Min. Lesezeit
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  1. Was regelt der Digital Services Act?
  2. Wann tritt der DSA in Kraft?

Der Digital Services Act (DSA) ist ein neues Regelwerk der Europäischen Union, das bestimmte schädliche Aktivitäten im Netz bekämpfen soll, vor allem illegale Inhalte und Desinformation.

Der DSA soll den Rechtsrahmen für digitale Dienste modernisieren und führt dafür ein umfassendes Maßnahmenpaket ein, das Transparenz, Verantwortlichkeit und Nutzersicherheit im digitalen Raum fördert.

Für Markeninhaber und alle, die im Netz gegen IP-Verletzungen vorgehen, ist es unerlässlich, die Folgen des DSA zu verstehen. Wer sich mit dem DSA vertraut macht, findet sich im wandelnden digitalen Umfeld besser zurecht und schützt sein geistiges Eigentum wirksamer.

In diesem Beitrag betrachten wir die zentralen Bestimmungen des DSA: Vorgaben für proaktive und reaktive Verfahren zur Inhaltsmoderation, damit illegale Inhalte schnell verschwinden, Pflichten für Online-Plattformen, rechtsverletzende Verkäufer nachzuverfolgen und zu überprüfen, und die Veröffentlichung von Transparenzberichten über Beschwerdeaufkommen und Bearbeitungsergebnisse.

Was regelt der Digital Services Act?

Der DSA enthält zahlreiche Regelungen, denn er soll eine ganze Reihe von Problemen rund um schädliches Verhalten lösen.

Kurzüberblick für Marken:

  • Online-Dienste wie Marktplätze und Suchmaschinen müssen proaktive und reaktive Inhaltsmoderation einführen.
  • Beschwerden von Strafverfolgungsbehörden und vertrauenswürdigen Hinweisgebern über IP-Verletzungen müssen schneller und einfacher bearbeitet werden.
  • Plattformen müssen zudem Wiederholungstäter nachverfolgen, damit die Durchsetzung künftig leichter wird.
  • Plattformen müssen außerdem transparenter über Kennzahlen zum IP-Schutz berichten

Sehen wir uns die wichtigsten Änderungen an – mit Blick auf Unternehmen, die ihre Marke und ihr geistiges Eigentum künftig schützen wollen.

Bessere Moderation rechtsverletzender Inhalte

Der DSA schreibt proaktive und reaktive Verfahren zur Inhaltsmoderation gegen illegale Inhalte vor. Beschwerden über Rechtsverletzungen sollen sich einfacher einreichen lassen, und Meldungen von Strafverfolgungsbehörden und vertrauenswürdigen Hinweisgebern haben Vorrang.

Vertrauenswürdige Hinweisgeber (Trusted Flagger) sind anerkannte Stellen, die Online-Plattformen oder Behörden nach dem DSA ermächtigt haben, illegale oder schädliche Inhalte zu melden. Sie gelten als besonders glaubwürdig, wenn es darum geht, problematische Inhalte zu erkennen, und die Plattformen prüfen ihre Meldungen vorrangig. Dazu gehören Strafverfolgungsbehörden, staatliche Stellen, NGOs oder andere anerkannte Einrichtungen, die sich mit problematischen Online-Inhalten auskennen und wissen, wie man dagegen vorgeht.

Zudem können Plattformnutzer nach dem DSA Moderationsentscheidungen anfechten, und Plattformen müssen Nutzer informieren, wenn ihre Inhalte entfernt werden. Dieser Teil des DSA kann Entfernungen treffsicherer machen und Fehlalarme verringern – und so den Markenschutz stärken.

Wiederholungstäter verfolgen

Eine der wichtigsten Bestimmungen des DSA verpflichtet Plattformen, rechtsverletzende Verkäufer nachzuverfolgen. Das ist für Markeninhaber im Kampf gegen IP-Verletzungen besonders wertvoll.

Bisher war es für den Markenschutz eine große Herausforderung, mit Wiederholungstätern umzugehen, die nach der Löschung ihrer Konten oder betrügerischen Websites schnell wieder auf Online-Plattformen auftauchen. Diese Verletzer nutzen oft Lücken in der Durchsetzung der Plattformen und ändern ihre Verkaufstaktik nur geringfügig, um nicht sofort erkannt zu werden.

Indem der DSA Plattformen verpflichtet, Verkäufer systematisch nachzuverfolgen und zu überprüfen, soll dieser Kreislauf durchbrochen werden: Wer wegen IP-Verletzungen entfernt wurde, soll deutlich schwerer auf die Plattform zurückkehren können.

Das macht den Markenschutz nicht nur wirksamer, sondern stärkt auch die Integrität des digitalen Marktes insgesamt: Es schreckt von wiederholten Rechtsverletzungen ab und schafft ein sichereres Umfeld für Verbraucher.

Datentransparenz

Der DSA verpflichtet Plattformen, Transparenzberichte zu veröffentlichen, die detailliert über Kennzahlen wie Beschwerdeaufkommen, Arten von Rechtsverletzungen und Ergebnisse der Bearbeitung Auskunft geben.

Diese Transparenz stärkt Markeninhaber, denn sie zeigt klarer, wie verbreitet IP-Verletzungen auf digitalen Plattformen sind und welcher Art sie sind.

Mit diesen Daten können Markenschutzteams ihre Maßnahmen gezielter priorisieren und sich auf Bereiche mit den meisten Rechtsverletzungen oder auf neue Trends konzentrieren.

Zudem sind die Transparenzberichte ein wertvolles Instrument für Benchmarking und zeigen, wie wirksam die Moderationsmaßnahmen der Plattformen sind. Wer Trends und Muster in diesen Berichten analysiert, kann seine Strategie verfeinern und effizienter mit Plattformen zusammenarbeiten, um IP-Verletzungen schnell und entschlossen zu beseitigen.

Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA

Der DSA sieht bei Verstößen strenge Sanktionen vor: Strafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist ein enormer finanzieller Anreiz für Online-Dienste wie Marktplätze und Suchmaschinen, die Einhaltung des DSA zur Priorität zu machen.

Für Markeninhaber unterstreicht diese Bestimmung, dass die EU entschlossen ist, Plattformen bei der Durchsetzung von IP-Rechten in die Pflicht zu nehmen und ein sicheres digitales Umfeld zu gewährleisten.

Die drohenden hohen Geldstrafen bringen Plattformen dazu, eine robuste Inhaltsmoderation einzuführen und IP-Verletzungen schnell zu beseitigen. So gibt es weniger gefälschte Waren und weniger unbefugte Markennutzung.

Wann tritt der DSA in Kraft?

Der DSA gilt seit dem 17. Februar 2024 vollständig. Damit greifen in der gesamten Europäischen Union neue Regeln.

Bereits im August 2023 trat der DSA eingeschränkt in Kraft und galt zunächst nur für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs). Inzwischen erfasst er alle Unternehmen in der EU.

Diese Ausweitung ist ein großer Fortschritt für den Markenschutz, denn nun unterliegen Plattformen jeder Größe den Bestimmungen des DSA. Umso wichtiger ist es für alle, die im Netz tätig sind, diese Regeln zu verstehen und einzuhalten.

Geschrieben von

Ryan Williams